Preise / Taxordnung / Ergänzungsleistung

Wir orientieren uns an dem sozialen Fundament

Viele ältere Menschen wie auch deren Angehörige machen sich Sorgen, ob ein Leben in einem Alters- und Pflegeheim für sie erschwinglich ist. Diese Sorgen sind unbegründet.

Die Kosten für die Betreuung und Pflege werden weitgehend durch die Krankenkasse übernommen. Die Kosten für die Pension und Aktivierung übernimmt der Bewohner bis zur Pflegestufe 3 aus seinem eigenen Vermögen und der AHV. Ab Pflegestufe 3 übernehmen die Krankenkassen und der Kanton einen Anteil davon.

Sobald die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen, können bei der AHV Ergänzungsleistungen beantragt werden. Weiter besteht die Möglichkeit, unabhängig davon bei der IV einen Antrag auf Hilflosenentschädigung zu stellen. Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam finden wir Antworten und Lösungen.